Entlastungsleistungen!


Wir sind aufgrund unserer Qualifikationen, ein vom Land Niedersachsen anerkanntes Unternehmen, dass nach §§ 45a Abs.1 & 45b Abs.1 Nr.4 SGB XI arbeiten ausführen und mit den Pflege- & Krankenkassen, Versicherungen abrechnen darf.

ENTLASTUNGSLEISTUNGEN gem. §§ 45a Abs.1 und 45b Abs.1 Nr.4 SGB XI